Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang mit dem Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.
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Wir schützen Ihre persönlichen Daten bestmöglich beim Erfassen, Verarbeiten sowie während Ihres Besuchs auf unserer Website. Ihre Daten werden laut Gesetz geschützt. Im Folgenden lesen Sie Erklärungen zur Art der gesammelten Daten bei Ihrem Besuch unserer Website sowie zur Verwendung dieser Daten.
Allgemeines zum Datenschutz in Österreich
Seit 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO oder auf Englisch „GDPR“ – General Data Protection Regulation. Die DSGVO gibt vor, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und wie sie geschützt werden müssen.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, also auch in Österreich. Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, kann sich direkt auf die DSGVO berufen.
Was regelt die DSGVO?
Die DSGVO enthält Vorschriften über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Egal, ob es um Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, Ihre Kontoumsätze oder Ihre Hobbys geht – all das schützt die DSGVO. Die darin festgeschriebenen Grundsätze regeln, wie Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Wieso gibt es weiterhin ein österreichisches Datenschutzgesetz (DSG)?
Die Europäische Union hat nicht nur die DSGVO erlassen, sondern ein ganzes „Datenschutz-Paket“. Ein Teil davon war auch eine neue Datenschutz-Richtlinie. Worin unterscheidet sich eine Richtlinie von einer Verordnung? Im Gegensatz zu einer Verordnung muss eine Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem lässt die DSGVO den Mitgliedstaaten Spielräume offen, um einzelne Aspekte detaillierter zu regeln als in der DSGVO selbst.
Beides passiert in Österreich im Datenschutzgesetz („DSG”).
Warum ist der Schutz meiner Daten so wichtig?
Datenschutz ist ein Grundrecht. Genauso wie Ihr Recht auf Freiheit oder Sicherheit ist Ihr Recht auf Datenschutz in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Diese EU-Grundrechtecharta gilt im Verhältnis zwischen Ihnen und staatlichen Institutionen.
Gesetzlich ist aber anerkannt, dass auch im privaten und wirtschaftlichen Bereich ein ausgewogenes Interessenverhältnis zwischen Datenverarbeitenden und den sogenannten „betroffenen Personen“ bestehen muss – also zum Beispiel zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Diese Regeln finden sich in der DSGVO und im DSG.
Personenbezogene Daten sagen viel über uns aus: Unsere Hobbys, Vorlieben und Wünsche können darin sichtbar werden. Das ist natürlich schützenswert. Aber erst wenn wir Ihre Vorlieben kennen, ist es uns möglich, unseren Service individuell für Sie zu verbessern. Ein Kernelement des Datenschutzes ist es, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir Ihre Daten in Ihrem Interesse und unter Ihrer Aufsicht verarbeiten können und dürfen.
Gilt in Österreich nicht ohnehin das Bankgeheimnis?
Ja, die Informationen, die uns auf Grund der Geschäftsverbindung bekannt werden, sind auch vom österreichischen Bankgeheimnis geschützt – nach § 38 Bankwesengesetz. Die DSGVO gilt zusätzlich dazu.
Gut zu wissen: Die Entbindung vom Bankgeheimnis darf nur schriftlich erfolgen – siehe § 38 Absatz 2 Ziffer 5 Bankwesengesetz. „Schriftlich“ bedeutet hier:
Wo erfahre ich mehr über die DSGVO und das DSG 2018?
(Alle Links mit Stand März 2023)
Einen konsolidierten Text der DSGVO finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504
Einen konsolidierten Text des DSG finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597
Die EU-Grundrechtecharta:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:12012P/TXT
Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf folgenden Webseiten:
Österreichische Datenschutzbehörde
https://www.dsb.gv.at/
Europäische Kommission:
https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de
Grundsätze und Grundbegriffe des Datenschutzrechts
(Alle Links mit Stand März 2023)
Damit wir über Datenschutz sprechen können, ist es wichtig, einige grundlegende Begriffe zu klären. Wir haben auch die jeweiligen Artikel-Bezeichnungen der DSGVO angeführt, damit Sie die Definitionen bei Interesse nachlesen können. Bitte beachten Sie, dass es sich nur um Zusammenfassungen, also verkürzte Darstellungen handelt. Den gesamten Text der DSGVO und der jeweiligen Artikel finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Zum Beispiel ein Name oder eine Kennnummer, wie eine IBAN oder eine Kontonummer.
Nachzulesen in Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO.
Was fällt alles unter die Verarbeitung von Daten?
Der Begriff „Verarbeitung“ meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu zählen zum Beispiel das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, das Speichern, das Anpassen oder Verändern, das Auslesen, das Abfragen, das Verwenden, das Offenlegen (durch Übermitteln, Verbreiten oder eine andere Form des Bereitstellens), der Abgleich oder das Verknüpfen, das Einschränken, das Löschen oder das Vernichten.
Nachzulesen in Artikel 4 Ziffer 2 DSGVO.
Was bedeutet „Verantwortlicher“?
Der Begriff „Verantwortlicher“ meint die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Zum Beispiel wir als Bank.
Nachzulesen in Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO.
Was bedeutet „Auftragsverarbeiter“?
Der Begriff „Auftragsverarbeiter“ meint eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag von Verantwortlichen verarbeitet.
Nachzulesen in Art 4 Ziffer 8 DSGVO.
Die Verarbeitung Ihrer Daten innerhalb des Kreditinstituts
Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich?
Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist die
Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Kontakt für datenschutzrelevante Anfragen:
Erste Group Bank AG
0196 1905/AT Data Privacy Security Management
Am Belvedere 1
1100 Wien
E-Mail: DSGVO-Support at erstegroup dot com
Am schnellsten geht es über s Kontakt-Nachricht in George: Wenn Sie zwischen Themen auswählen können, klicken Sie auf „Datenschutz Grundverordnung / DSGVO“. Sonst schreiben Sie einfach „Datenschutz“ in den Betreff Ihrer Nachricht.
Zuständige Aufsichtsbehörde für datenschutzrechtliche Agenden:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb at dsb dot gv dot at
https://www.dsb.gv.at/
Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten, auch Data Protection Officer genannt, übernimmt bei uns Gregor König. Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden zur Verarbeitung Ihrer Daten erreichen Sie ihn und sein Team unter:
Gregor König – Datenschutzbeauftragter
Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
E-Mail: datenschutz at erstegroup dot com
Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Wir sind eine Bank nach § 1 (1) Bankwesengesetz und Artikel 4 (1) 1 EU-Kapitaladäquanz-Verordnung. Zusätzlich sind wir auch als Vermittlerin für andere Produkte und Dienstleistungen tätig, z. B. Versicherungen und Bausparverträge. Im Rahmen dieser Tätigkeiten verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten:
Daraus leiten wir einen aktuellen Status der Finanzbedürfnisse ab: monatliche Finanzen (Haushaltsrechnung), Liquidität und Reserve, Vermögensaufbau, Vorsorge, Risiken absichern und Finanzieren. Durch diese Datenanalyse können wir unsere Kund:innen noch treffsicherer in deren Interesse beraten. Spätestens nach 5 Jahren bzw. bei Auflösung der Geschäftsbeziehung werden die Angaben gelöscht.
Werden auch Daten verarbeitet, die nicht bei mir erhoben werden?
Die meisten personenbezogenen Daten, die wir über Sie verarbeiten, haben Sie uns selbst bekannt gegeben. Es ist aber möglich, dass wir Ihre Daten auch aus anderen Quellen erheben.
Für die soeben genannten Datenkategorien und Datenverarbeitungen gelten auch die übrigen Ausführungen dieser Seite, ausgenommen der vorherige Punkt („Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?“)
Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Was geschieht, wenn ich das nicht möchte?
Für unsere Geschäftsbeziehung sind wir auf viele Ihrer personenbezogenen Daten angewiesen, z. B. um Ihnen eine nachbestellte Debitkarte zuzusenden. Wenn wir Ihre Identität nicht prüfen können, verbietet uns das Gesetz die Geschäftsbeziehung. Kennen wir Ihre Bonität nicht, dürfen wir Ihnen keinen Kredit geben. Sie sehen: Dort, wo es aufgrund eines Vertrags oder einer rechtlichen Vorschrift erforderlich ist, müssen wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Möchten Sie dies nicht, kann es sein, dass wir bestimmte Services leider nicht erbringen dürfen. Wenn wir Ihre Daten nur aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten, sind Sie nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu erteilen und die Daten bereitzustellen.
Gibt es eine Entscheidungsfindung, die auf einer automatisierten Verarbeitung beruht – z. B. Profiling?
Sofern bei einer spezifischen Verarbeitung eine automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling stattfindet, werden Sie dort vorab darüber informiert.
Bei der Kreditvergabe prüfen wir die Bonität mit dem sogenannten Kredit-Scoring. Dabei wird das Ausfallsrisiko von Kreditsuchenden mithilfe statistischer Vergleichsgruppen bewertet.
Der errechnete Score-Wert ermöglicht eine Prognose, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein beantragter Kredit zurückgezahlt wird. Zur Berechnung dieses Score-Wertes dienen folgende Daten:
Ist das Ausfallsrisiko zu hoch, wird der Kreditantrag abgelehnt und es kann einen Eintrag in die KKE des KSV 1870 sowie einen internen Warnhinweis geben. Wurde ein Kreditantrag abgelehnt, ist dies in KSV 1870 KKE für 6 Monate ersichtlich, gemäß Bescheid der Datenschutzbehörde.
An wen werden meine personenbezogenen Daten weitergegeben?
Ihre personenbezogenen Daten können weitergegeben werden an:
Die Weitergabe an Dritte kann auch dann erfolgen, wenn und solange Sie in die Weitergabe eingewilligt haben.
Eine Liste mit einer Übersicht möglicher EmpfängerInnen finden Sie hier.
Werden meine personenbezogenen Daten in ein Drittland übermittelt?
Ihre personenbezogenen Daten können in den folgenden Fällen in ein Drittland übermittelt werden:
Eine Liste mit einer Übersicht möglicher Drittland-EmpfängerInnen finden Sie hier.
Wie lange werden meine personenbezogenen Daten aufbewahrt?
(Alle Links mit Stand März 2023)
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist: Das kann etwa die Dauer der Kundenbeziehung, ein anhängiges Gerichtsverfahren oder der Bestand einer Forderung sein oder wenn es ein Gesetz vorschreibt. Die Aufbewahrung kann auch erforderlich sein, wenn Sie nicht mehr unsere KundIn sind.
Die für ein Kreditinstitut wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen sind z. B.:
Eine Übersicht über weitere in Österreich geltende gesetzliche Aufbewahrungspflichten finden Sie z. B. hier:
In folgenden Fällen hat die Bank ein berechtigtes Interesse, Ihre personenbezogenen Daten aufzubewahren:
Die Aufbewahrungsdauer beginnt, wenn der Schadensfall abgeschlossen wurde, d. h. sobald keine Schuld/Forderung mehr besteht oder ein Insolvenzverfahren beendet oder aufgehoben wurde. Darüber hinaus müssen Daten über vergangene Schadensfälle zu regulatorischen Zwecken aufbewahrt werden, z. B. werden die Daten auch für unser Modell zur Berechnung von Ausfällen herangezogen. Auf diese Daten hat jedoch nur ein beschränkter Personenkreis Zugriff. Für KundenbetreuerInnen sind sie nicht mehr ersichtlich. Die Daten haben auch keine Auswirkungen auf eine bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehung.
Ihre Rechte
Welche Rechte habe ich?
Die DSGVO gewährt folgende Rechte für Ihre personenbezogenen Daten. Sie haben das Recht auf:
Was bedeutet das Recht auf Auskunft?
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie auch das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die folgenden Informationen:
Wie Sie Ihr Recht genau geltend machen können, finden Sie hier.
Was bedeutet das Recht auf Berichtigung?
Uns ist wichtig, dass Ihre Daten stets richtig und vollständig sind. Wenn Sie vermuten, dass sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie beantragen, dass die Daten berichtigt oder vervollständigt werden. Wie Sie Ihr Recht geltend machen können, finden Sie hier.
Was bedeuten das „Recht auf Löschung“ und das „Recht auf Vergessenwerden“?
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Daten nur innerhalb der Rahmenbedingungen der DSGVO und des DSG verarbeitet werden. Sollten Sie dennoch der begründeten Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, können Sie das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten beantragen. Die Gründe dafür können sein:
Beispiel: Ihre personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, wenn diese ausschließlich für die Abwicklung eines Kaufs erhoben wurden (= einziger Zweck) und Sie nicht eingewilligt haben, dass diese Daten für andere Zwecke verarbeitet werden. In diesem Fall ist es nach Abschluss des Kaufs und nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist nicht mehr notwendig, die Daten weiterzuverarbeiten. Die möglichen Aufbewahrungsfristen finden Sie hier.
Beispiel: Sie haben eingewilligt, dass Ihre personenbezogenen Daten für individuelle Produktangebote eines Drittanbieters verarbeitet werden dürfen (= einziger Zweck). Sobald Sie diese Einwilligung widerrufen, müssen die personenbezogenen Daten wieder gelöscht werden. Ausnahmen: Andere Zwecke oder Rechtfertigungen für die Verarbeitung liegen vor und Sie stehen zum Beispiel auch in einer Kundenbeziehung zum Drittanbieter.
Beispiel: Sie können Widerspruch einlegen, wenn zum Beispiel jemand Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung verarbeitet, nur weil er meint, ein berechtigtes Interesse daran zu haben (und es auch sonst keine Rechtfertigung gibt). Wenn Sie dem widersprechen und es tatsächlich kein berechtigtes Interesse gab, müssen die personenbezogenen Daten gelöscht werden. Der Widerspruch war erfolgreich.
Unrechtmäßig („grundlos“) verarbeitete personenbezogene Daten müssen gelöscht werden.
Damit sind Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gemeint, die eine Löschung von personenbezogenen Daten verlangen.
Hierbei handelt es sich um eine besondere Schutzregel zugunsten Minderjähriger, die online Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Das war das Recht auf Löschung, kurz zusammengefasst. Dieses ist nicht mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ zu verwechseln.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ bezieht sich auf öffentlich gemachte personenbezogene Daten. Es besagt Folgendes: Muss die Person, die die Daten ursprünglich veröffentlicht hat, diese Daten löschen (weil einer der oben genannten Löschungsgründe vorliegt), dann muss sie zusätzlich auch jene Personen davon verständigen, welche die Daten aufgrund der Veröffentlichung erhalten haben. Im Detail ist diese Regel recht kompliziert. Die DSGVO bezieht sich dabei besonders auf Internet-Suchmaschinen.
Wie Sie Ihr Recht auf Löschung und Vergessenwerden geltend machen können, finden Sie hier.
Was bedeutet das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung?
Wir legen hohen Wert darauf, dass wir Ihre Daten stets innerhalb der Rahmenbedingungen der DSGVO und des DSG verarbeiten. Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Allerdings gilt dies nur unter folgenden berechtigten Gründen:
Nicht immer ist man einer Meinung. Damit aber die strittigen personenbezogenen Daten nicht sofort gelöscht oder geändert werden müssen, kann für die Dauer der Angelegenheit eine weitere Verarbeitung eingeschränkt werden. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass die Daten doch richtig waren.
Die DSGVO gibt Ihnen also ein Wahlrecht: Wenn Sie nicht möchten, dass unrechtmäßig verarbeitete Daten gleich gelöscht werden, dann können Sie verlangen, dass sie zwar weiter gespeichert, aber nicht mehr genutzt werden.
Wenn Ihre personenbezogenen Daten eigentlich gelöscht werden müssten, Sie diese aber zu Ihrer eigenen Verteidigung oder Rechtedurchsetzung benötigen, können sie für diese Zwecke weiterverarbeitet werden.
Damit strittige personenbezogene Daten nicht sofort gelöscht werden müssen, kann für die Dauer der Angelegenheit die weitere Verarbeitung eingeschränkt werden. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass die Verarbeitung doch berechtigt war.
Wie Sie Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend machen können, finden Sie hier.
Was bedeutet das Recht auf Datenübertragbarkeit?
Ihre personenbezogenen Daten gehören Ihnen. Sie haben daher das Recht, diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Das betrifft Daten, die Sie uns bereitgestellt haben und die aufgrund Ihrer Einwilligung oder aufgrund einer Vertragserfüllung automatisiert verarbeitet werden. Sie können auch verlangen, dass wir diese personenbezogenen Daten gleich direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
Bitte wenden Sie sich vorab an uns, wenn Sie Ihre Daten an Dritte übertragen möchten, damit wir alle Details klären können. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Sicherheitshinweise unter https://www.sparkasse.at/sicherheitscenter/sicherheit.
Unser Tipp: Sie können übrigens jederzeit in George Ihre Transaktionsdaten z. B. von Konten, Kreditkarten, Finanzierungen oder Wertpapierdepots einsehen und selbstständig speichern. So haben Sie immer einen aktuellen Überblick.
Was bedeutet das Recht auf Widerspruch?
Ihre Daten dürfen verarbeitet werden, wenn ein berechtigtes Interesse dazu besteht.
Wird ein solches berechtigtes Interesse behauptet, müssen Sie darüber informiert werden. Sind Sie dann der Ansicht, dass das berechtigte Interesse nicht besteht, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihre personenbezogenen Daten für Direktwerbung genutzt werden. Sofern Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen können, dürfen Ihre personenbezogenen Daten nach dem Widerspruch nicht weiter verarbeitet werden.
Wie Sie Ihr Recht auf Widerspruch geltend machen können, finden Sie hier.
Was bedeutet das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden?
Wenn wir automatisierte Entscheidungsfindungen nach Art 22 DSGVO nutzen, werden Sie darüber gesondert vorab informiert. In solchen Fällen haben Sie dann das Recht zu verlangen, dass das Ergebnis der automatisierten Verarbeitung von einem Menschen überprüft wird, Sie Ihren eigenen Standpunkt darlegen können und die automatisiert getroffene Entscheidung anfechtbar ist.
Wie und wo kann ich meine Rechte geltend machen?
Welche Informationen muss ich erteilen?
Wir möchten nicht, dass Ihre Daten in falsche Hände geraten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Zweifelsfällen weitere Angaben zu Ihrer Identität verlangen.
Wie kann ich den Antrag einbringen?
Egal, welches Recht Sie geltend machen möchten, bitte senden Sie Ihren Antrag vorzugsweise auf eine der 4 Arten an uns:
Bitte verfassen Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich – so können wir es rasch bearbeiten. Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet ist?
Wir werden Ihnen unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags, die entsprechenden Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung stellen.
Die Frist kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn das aufgrund der Komplexität und der Anzahl der Anträge erforderlich ist. Wir informieren Sie aber jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags über eine mögliche Fristverlängerung und die Gründe dafür.
Wie wird mein Antrag bearbeitet?
Geldangelegenheiten sind Vertrauenssache – E-Mails aber leider nicht immer vertrauenswürdig. E-Mails sind von der Sicherheit eher mit einer Postkarte als mit einem Brief vergleichbar. Da wir Ihre Bankdaten nicht auf einer Postkarte schicken möchten, werden wir Ihnen die Auskunft je nach Ihrem Wunsch per Post, s Kontakt oder s Box (das ist ein bankeigener Online-Datenspeicher) zukommen lassen.
Bitte beachten Sie auch immer die Sicherheitshinweise unter https://www.sparkasse.at/sicherheitscenter/wichtige-sicherheitstipps.
Was sollte ich beim Recht auf Datenübertragbarkeit beachten?
Unser Tipp: Sie können übrigens jederzeit in George Ihre Transaktionsdaten z. B. von Konten, Kreditkarten, Finanzierungen oder Wertpapierdepots einsehen und selbstständig speichern. So haben Sie immer einen aktuellen Überblick.
Kostet es mich etwas, wenn ich meine Rechte geltend mache?
Nein, die Anträge werden unentgeltlich erledigt. Ausnahme: Wenn die Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv gestellt werden, sind wir berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Damit werden die Verwaltungskosten für die Mitteilung, Weigerung oder Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt.
Gibt es Beschwerdemöglichkeiten?
Bei allen Beschwerden, Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz steht Ihnen gern unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Wir sind überzeugt, dass sich zu fast jedem Problem eine gemeinsame Lösung finden lässt.
Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb at dsb dot gv dot at
https://www.dsb.gv.at/
Darüber hinaus hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2 1. Hauptstück des DSG ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeitende nach Artikel 82 DSGVO. Im Einzelnen gelten dafür die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Bitte beachten Sie, dass für Schadenersatzansprüche nicht die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig ist, sondern das in bürgerlichen Rechtssachen betraute, lokale Landesgericht Ihres Sprengels. Anträge und Klagen können aber auch bei dem Landesgericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder eine Niederlassung hat. Welches Gericht zuständig ist, finden Sie hier: https://www.justiz.gv.at/
Stand März 2023
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